Nebengewerbe anmelden: neben dem Job selbstständig

Stand: · Redaktion: Gewerbe-Service (Ouhud GmbH)

Ein Nebengewerbe melden Sie mit demselben Vordruck an wie jedes andere Gewerbe: GewA 1 beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb liegt. Im Formular geben Sie an, dass Sie die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betreiben. Eine Erlaubnis Ihres Arbeitgebers schreibt das Gesetz nicht vor – Ihr Arbeitsvertrag kann aber verlangen, dass Sie eine Nebentätigkeit melden.

Gewerbe anmelden Amtlicher Vordruck GewA 1 · ca. 10 Minuten · digital unterschreiben

Wann spricht man von einem Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe betreiben Sie neben einer Hauptbeschäftigung – etwa neben einer Anstellung, dem Studium oder der Rente. Gewerberechtlich gibt es keinen Unterschied: Auch ein Nebengewerbe muss angemeldet werden (§ 14 GewO), egal wie viel Sie damit verdienen.

So melden Sie ein Nebengewerbe an

  1. Vordruck GewA 1 online ausfüllen – das dauert etwa 10 Minuten.
  2. Ausweis hochladen und digital unterschreiben: Damit erteilen Sie uns die Vollmacht zur Einreichung.
  3. Online bezahlen: 49,00 € inklusive Mehrwertsteuer – Sie erhalten sofort Ihre Vorgangsnummer.
  4. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt ein.
  5. Innerhalb eines Monats nach dem Start übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Im Formular beantworten Sie die Frage „Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?“ mit Ja.

Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?

  • Erlaubnis: Kein Gesetz verlangt eine Genehmigung des Arbeitgebers. Viele Arbeitsverträge sehen aber vor, dass Sie eine Nebentätigkeit melden oder genehmigen lassen. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus einem berechtigten Grund.
  • Konkurrenz: Solange Sie angestellt sind, dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen (§ 60 HGB für kaufmännische Angestellte; die Gerichte wenden das auf alle Arbeitnehmer an).
  • Arbeitszeit: Die Stunden in Ihrem Nebengewerbe zählen nicht zur Höchstarbeitszeit – das Arbeitszeitgesetz rechnet nur die Zeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Ihre Hauptarbeit darf aber nicht darunter leiden.
  • Urlaub: Während des Urlaubs dürfen Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck widerspricht (§ 8 BUrlG).

Steuern im Nebengewerbe

  • Einkommensteuer: Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird zusammen mit Ihrem Arbeitslohn versteuert. Liegt er bei höchstens 410 Euro im Jahr, wird er über den Härteausgleich vollständig abgezogen; bis 820 Euro teilweise (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV).
  • Steuererklärung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 EStG).
  • Umsatzsteuer: Auch im Nebengewerbe können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen – Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro, im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro, im Gründungsjahr höchstens 25.000 Euro (§ 19 UStG).
  • Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  • Finanzamt: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln Sie innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Krankenversicherung: Bleibt die Selbstständigkeit nebenberuflich?

Als Arbeitnehmer bleiben Sie über Ihre Anstellung gesetzlich krankenversichert, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich ist. Wird sie hauptberuflich, müssen Sie sich als Selbstständiger versichern – das ist meist deutlich teurer.

Das Gesetz vermutet eine hauptberufliche Selbstständigkeit, wenn Sie regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer über der Minijob-Grenze beschäftigen (§ 5 Abs. 5 SGB V). Darüber hinaus orientieren sich die Krankenkassen an Hinweisen des GKV-Spitzenverbands: Wer Vollzeit angestellt ist – oder mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdient (2026: 1.977,50 Euro) –, gilt in der Regel nicht als hauptberuflich selbstständig. Im Zweifel entscheidet Ihre Krankenkasse.

Was kostet die Anmeldung eines Nebengewerbes?

Die Gebühr des Gewerbeamts hängt von der Gemeinde ab – in großen Städten meist zwischen etwa 15 und 65 Euro, in Düsseldorf zum Beispiel 26 Euro. Erledigen Sie die Anmeldung über Gewerbe-Service, kommt die Servicegebühr von 49,00 € hinzu.

Häufige Fragen

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Auch eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden – es gibt keine Mindestgrenze beim Umsatz oder Gewinn.

Erfährt mein Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung?

Nicht vom Gewerbeamt. Die Gewerbeanzeige geht unter anderem an Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft, nicht an Ihren Arbeitgeber. Ob Sie ihn informieren müssen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.

Kann ich als Student oder Rentner ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, die Anmeldung ist dieselbe. Bei Studierenden kann der Gewinn Auswirkungen auf BAföG oder die Familienversicherung haben – lassen Sie das im Zweifel vorher prüfen.

Wie viel darf ich im Nebengewerbe steuerfrei verdienen?

Als Arbeitnehmer bleibt ein Gewinn bis 410 Euro im Jahr über den Härteausgleich im Ergebnis steuerfrei, bis 820 Euro gilt ein gleitender Abzug. Darüber wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was passiert, wenn aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe wird?

Beim Gewerbeamt ist dafür in der Regel keine neue Anzeige nötig. Informieren Sie aber Ihre Krankenkasse und das Finanzamt, weil sich Versicherung und Vorauszahlungen ändern können.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Gewerbe anmelden – jetzt online erledigen

Formular ausfüllen, digital unterschreiben – wir reichen den Vordruck GewA 1 für Sie ein.

Jetzt starten