Gewerbe abmelden – online mit dem amtlichen Vordruck GewA 3
Wer sein Gewerbe aufgibt oder an einen Nachfolger übergibt, muss das nach § 14 der Gewerbeordnung gleichzeitig mit der Aufgabe beim Gewerbeamt anzeigen. Dafür gibt es den Vordruck GewA 3 (Gewerbe-Abmeldung). Bei Gewerbe-Service füllen Sie ihn online aus und unterschreiben digital – wir reichen die Abmeldung mit Ihrer Vollmacht ein.
Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?
- Sie geben Ihr Gewerbe vollständig auf.
- Sie übergeben den Betrieb an einen Nachfolger (Verkauf, Verpachtung oder Erbfolge).
- Die Rechtsform ändert sich, z. B. vom Einzelunternehmen zur GmbH.
- Ein Gesellschafter tritt aus oder der Betrieb geht nach dem Umwandlungsgesetz über.
Geben Sie nur einen Teil Ihrer Tätigkeit auf, ist keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung nötig.
Umzug in eine andere Gemeinde: keine Abmeldung mehr
Seit 1. November 2025 gilt: Ziehen Sie mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde, melden Sie das Gewerbe am neuen Ort an (Vordruck GewA 1). Die Abmeldung für die bisherige Betriebsstätte ist in dieser Anmeldung enthalten – eine eigene Gewerbeabmeldung am alten Ort ist nicht mehr nötig.
So funktioniert die Abmeldung online
- Formular ausfüllen: Datum und Grund der Aufgabe sowie die abgemeldete Tätigkeit.
- Digital unterschreiben und Vollmacht erteilen.
- Online bezahlen: 29,00 € inklusive Mehrwertsteuer – Sie erhalten sofort Ihre Vorgangsnummer.
- Wir reichen den ausgefüllten Vordruck GewA 3 beim zuständigen Gewerbeamt ein.
- Die Bestätigung des Amts senden wir Ihnen per E-Mail.
Was kostet die Gewerbeabmeldung?
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Service Gewerbe-Service | 29,00 € inkl. MwSt. |
| Gebühr des Gewerbeamts | legt die Gemeinde fest – wird vom Amt gesondert erhoben |
In vielen Gemeinden ist die Abmeldung beim Amt gebührenfrei.
Was passiert nach der Gewerbeabmeldung?
- Das Gewerbeamt informiert Finanzamt und Kammer über die Abmeldung.
- Ihre steuerlichen Pflichten für die Zeit bis zur Aufgabe bleiben – etwa die letzten Steuererklärungen.
- Wenn Sie die Tätigkeit später wieder aufnehmen, müssen Sie das erneut anzeigen.
Häufige Fragen
Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?
Gleichzeitig mit der Aufgabe des Betriebs (§ 14 Abs. 1 GewO). Wer zu spät abmeldet, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Welches Datum trage ich bei der Abmeldung ein?
Das tatsächliche Datum der Betriebsaufgabe bzw. der Übergabe an den Nachfolger.
Muss ich das Finanzamt selbst über die Abmeldung informieren?
Das Gewerbeamt gibt die Abmeldung an das Finanzamt weiter. Steuerliche Pflichten, etwa die letzten Steuererklärungen für den Zeitraum bis zur Aufgabe, bleiben bei Ihnen.
Muss ich abmelden, wenn ich mit dem Betrieb in eine andere Stadt ziehe?
Nein, seit 1. November 2025 nicht mehr. Sie melden das Gewerbe am neuen Ort an; die Abmeldung am alten Ort ist darin enthalten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 GewO (gesetze-im-internet.de)
- § 146 GewO (gesetze-im-internet.de)
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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