Gewerbe anmelden
Sie machen sich selbstständig, gründen eine Firma oder ziehen mit dem Betrieb in eine andere Gemeinde.
- Für Selbstständige und Firmen
- Nebengewerbe oder Vollzeit
- Inklusive Vollmacht
Formular ausfüllen, mit dem Finger oder der Maus unterschreiben – wir prüfen Ihre Angaben und reichen alles beim zuständigen Gewerbeamt für Sie ein.
Wählen Sie Ihr Anliegen. Unser Formular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben, die das Gewerbeamt braucht.
Sie machen sich selbstständig, gründen eine Firma oder ziehen mit dem Betrieb in eine andere Gemeinde.
Ihre Tätigkeit, Ihr Firmenname oder die Adresse innerhalb der Gemeinde ändert sich.
Sie geben Ihr Gewerbe auf oder übergeben es an einen Nachfolger.
Kein Papierkram, kein Warten im Amt. Sie erledigen alles bequem von zu Hause – am Handy oder am Computer.
Beantworten Sie einfache Fragen zu Ihrer Person und Ihrem Betrieb.
Sie unterschreiben auf dem Bildschirm, erteilen uns die Vollmacht und bezahlen sicher online.
Sie erhalten sofort Ihre Vorgangsnummer. Wir senden den amtlichen Vordruck an das zuständige Gewerbeamt.
Das Amt schickt die Bestätigung (Gewerbeschein). Den Stand sehen Sie jederzeit online.
Wir kontrollieren alles vor dem Versand – so vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.
Verschlüsselte Übertragung. Ihre Daten nutzen wir nur für Ihre Gewerbeanzeige.
Das Formular dauert ca. 10 Minuten. Wir reichen in der Regel am nächsten Werktag ein.
Kein Drucker, kein Scanner: Unterschreiben Sie mit Finger oder Maus.
Mit Ihrem persönlichen Link sehen Sie jederzeit, wie weit Ihr Antrag ist.
Ihre Angaben stehen im amtlichen Formular GewA 1, 2 oder 3 – Sie bekommen es als PDF per E-Mail.
Meist reicht Ihr Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite – ein gut lesbares Handyfoto genügt). Je nach Tätigkeit können weitere Nachweise nötig sein, z. B. eine Erlaubnis, die Handwerkskarte, ein Aufenthaltstitel oder ein Handelsregisterauszug.
Ja. Wir reichen Ihre Gewerbeanzeige bei jedem Gewerbeamt in Deutschland ein – so, wie das Amt sie annimmt: per E-Mail, über das Online-Portal der Gemeinde oder per Post. Immer mit Ihrer Vollmacht; Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Unsere Servicegebühr beträgt 49,00 € für die Anmeldung, 39,00 € für die Ummeldung und 29,00 € für die Abmeldung (jeweils inkl. MwSt.). Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts; sie hängt von Ihrer Gemeinde ab, liegt meist zwischen etwa 15 und 65 Euro und wird vom Amt gesondert erhoben.
Seit 1. November 2025 reicht eine Gewerbeanmeldung am neuen Ort – die Abmeldung am alten Ort ist darin enthalten. Wählen Sie „Gewerbe anmelden“ und als Grund „Verlegung des Betriebs aus einer anderen Gemeinde“.
Ja. Wir füllen den amtlichen Vordruck (GewA 1, GewA 2 oder GewA 3) mit Ihren Angaben aus. Ihre Unterschrift steht direkt im Formular. Sie bekommen das Formular und die Vollmacht als PDF per E-Mail.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Angaben und erteilen uns die Vollmacht, die Gewerbeanzeige in Ihrem Namen beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Sollte ein Amt zusätzlich etwas verlangen, melden wir uns bei Ihnen.
Die Gewerbeanzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn, der Änderung oder der Aufgabe der Tätigkeit erfolgen (§ 14 Gewerbeordnung). Am besten melden Sie sich also rechtzeitig vorher.
Wir prüfen Ihren Antrag in der Regel am nächsten Werktag und reichen ihn danach ein. Die Bearbeitung beim Amt dauert je nach Gemeinde einige Tage bis wenige Wochen.
Ja, das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Bei einer Anmeldung müssen Sie zusätzlich innerhalb eines Monats den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER übermitteln.
Mehr Details: Gewerbe anmelden · Gewerbe ummelden · Gewerbe abmelden
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