Gewerbe ummelden – online mit dem amtlichen Vordruck GewA 2
Ändert sich bei Ihrem Gewerbe etwas Wesentliches – die Tätigkeit, der Name oder die Adresse innerhalb derselben Gemeinde –, müssen Sie das nach § 14 der Gewerbeordnung gleichzeitig mit der Änderung beim Gewerbeamt anzeigen. Dafür gibt es den Vordruck GewA 2 (Gewerbe-Ummeldung). Bei Gewerbe-Service erledigen Sie das online, wir reichen die Ummeldung mit Ihrer Vollmacht ein.
Wann ist eine Gewerbeummeldung nötig?
- Sie wechseln Ihre Tätigkeit oder üben zusätzlich eine neue Tätigkeit aus.
- Sie geben einen Teil Ihrer Tätigkeit auf, führen den Rest aber weiter.
- Ihr Betrieb zieht innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um.
- Der Name Ihres Geschäfts (Geschäftsbezeichnung) ändert sich.
Umzug in eine andere Gemeinde: keine Ummeldung
Seit 1. November 2025 gilt: Ziehen Sie mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde, melden Sie das Gewerbe am neuen Ort an (Vordruck GewA 1). Die Abmeldung für die bisherige Betriebsstätte ist in dieser Anmeldung enthalten – eine eigene Gewerbeabmeldung am alten Ort ist nicht mehr nötig.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?
| Unterlage | Wann nötig |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | immer |
| Bisheriger Gewerbeschein | hilfreich, um die bisher angemeldete Tätigkeit genau anzugeben |
| Erlaubnis oder Handwerkskarte | wenn die neue Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. zulassungspflichtig ist |
So funktioniert die Ummeldung online
- Formular ausfüllen: Sie wählen aus, was sich ändert, und geben das Datum der Änderung an.
- Digital unterschreiben und Vollmacht erteilen.
- Online bezahlen: 39,00 € inklusive Mehrwertsteuer – Sie erhalten sofort Ihre Vorgangsnummer.
- Wir reichen den ausgefüllten Vordruck GewA 2 beim zuständigen Gewerbeamt ein.
- Die Bestätigung des Amts senden wir Ihnen per E-Mail.
Was kostet die Gewerbeummeldung?
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Service Gewerbe-Service | 39,00 € inkl. MwSt. |
| Gebühr des Gewerbeamts | legt die Gemeinde fest – wird vom Amt gesondert erhoben |
Häufige Fragen
Muss ich eine neue Tätigkeit ummelden?
Ja. Wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben oder Ihr Gewerbe um eine Tätigkeit erweitern, müssen Sie das gleichzeitig beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Das geschieht mit dem Vordruck GewA 2.
Was gehört in die Felder 18 und 19 des Vordrucks GewA 2?
In Feld 18 steht die neu ausgeübte Tätigkeit, in Feld 19 die Tätigkeit, die Sie unverändert weiter ausüben. Unser Formular fragt beides getrennt ab und überträgt es richtig in den Vordruck.
Welches Datum trage ich bei der Ummeldung ein?
Das Datum, an dem die Änderung wirksam wird – nicht das Datum, an dem Sie das Formular ausfüllen.
Muss ich bei einem Umzug innerhalb der Stadt ummelden?
Ja. Zieht Ihr Betrieb innerhalb derselben Gemeinde um, melden Sie das mit dem Vordruck GewA 2 um. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, melden Sie dort neu an.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 GewO (gesetze-im-internet.de)
- § 146 GewO (gesetze-im-internet.de)
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Gewerbe ummelden – jetzt online erledigen
Formular ausfüllen, digital unterschreiben – wir reichen den Vordruck GewA 2 für Sie ein.