Gewerbeschein: Was ist das und wie bekomme ich ihn?
„Gewerbeschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Empfangsbescheinigung, die das Gewerbeamt nach Ihrer Gewerbeanmeldung ausstellt. Nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung bescheinigt das Amt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen. Einen eigenen Antrag gibt es nicht: Sie erhalten den Gewerbeschein, sobald Sie Ihr Gewerbe mit dem Vordruck GewA 1 angemeldet haben.
Was ist der Gewerbeschein?
Mit dem Gewerbeschein bestätigt das Gewerbeamt, dass Ihre Gewerbeanzeige eingegangen ist. Meist ist es eine Ausfertigung des ausgefüllten Vordrucks mit dem Vermerk des Amts. Der Gewerbeschein ist keine Genehmigung: Ob Sie für Ihre Tätigkeit zusätzlich eine Erlaubnis brauchen, hängt von der Tätigkeit ab.
Auch für eine Ummeldung (GewA 2) und eine Abmeldung (GewA 3) stellt das Amt eine Empfangsbescheinigung aus.
Wofür brauche ich den Gewerbeschein?
- Geschäftskonto: Banken verlangen ihn häufig bei der Kontoeröffnung.
- Großhandel und Lieferanten: Für Einkaufskarten und Händlerkonditionen ist er oft der Nachweis.
- Vermieter und Geschäftspartner: Er belegt, dass Ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist.
- Behörden und Förderstellen: Bei Anträgen wird er oft als Nachweis der Selbstständigkeit verlangt.
So bekommen Sie den Gewerbeschein
- Vordruck GewA 1 ausfüllen – bei Gewerbe-Service online in etwa 10 Minuten.
- Digital unterschreiben: Damit erteilen Sie uns die Vollmacht zur Einreichung.
- Wir reichen die Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt ein.
- Das Amt bescheinigt den Empfang. Je nach Gemeinde kommt der Gewerbeschein per Post oder elektronisch.
- Erhalten wir eine Ausfertigung, leiten wir sie Ihnen per E-Mail weiter und stellen sie auf Ihrer Status-Seite bereit.
Gewerbeschein und Gewerbeerlaubnis: der Unterschied
| Gewerbeschein | Gewerbeerlaubnis | |
|---|---|---|
| Was ist das? | Empfangsbestätigung der Gewerbeanzeige | Genehmigung für bestimmte Tätigkeiten |
| Wer braucht das? | jeder, der ein Gewerbe anmeldet | z. B. Immobilienmakler, Bewachungsgewerbe, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler |
| Wann? | kommt nach der Anmeldung | muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen |
| Rechtsgrundlage | § 15 Abs. 1 GewO | u. a. §§ 30 bis 34i GewO und Landesrecht |
Gewerbeschein verloren?
Beim zuständigen Gewerbeamt können Sie eine Zweitschrift beantragen. Dafür erheben die Gemeinden eine eigene Gebühr.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich den Gewerbeschein bekomme?
Das Gesetz sieht vor, dass das Amt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen bescheinigt (§ 15 Abs. 1 GewO). Bis der Gewerbeschein bei Ihnen ist, vergehen je nach Gemeinde und Postweg meist einige Tage bis wenige Wochen.
Ist der Gewerbeschein eine Genehmigung?
Nein. Er bestätigt nur, dass Ihre Gewerbeanzeige eingegangen ist. Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis, bevor Sie beginnen.
Kostet der Gewerbeschein extra?
Nein. Der Gewerbeschein ist in der Gebühr für die Gewerbeanmeldung enthalten. Nur eine Zweitschrift, etwa nach einem Verlust, kostet eine eigene Gebühr.
Brauche ich als Freiberufler einen Gewerbeschein?
Nein. Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Künstler melden kein Gewerbe an und bekommen deshalb keinen Gewerbeschein. Sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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