# Kleingewerbe anmelden: Ablauf, Kosten, Steuern und Pflichten

Stand: 03.11.2026 · Quelle: https://gewerbe.ouhud.com/kleingewerbe-anmelden

> Ein Kleingewerbe melden Sie genauso an wie jedes andere Gewerbe: mit dem Vordruck GewA 1 beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb liegt. „Kleingewerbe“ ist kein eigener Rechtsbegriff. Er bezeichnet Einzelunternehmen und GbR, die keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchen (§ 1 Abs. 2 HGB). Für sie gelten Erleichterungen: keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister und meist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt doppelter Buchführung.

## Was ist ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbe bezeichnet man ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Kleingewerbetreibende sind deshalb keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs – es sei denn, sie lassen sich freiwillig ins Handelsregister eintragen (§ 2 HGB).

Ein Kleingewerbe kann nur ein Einzelunternehmen oder eine GbR sein. GmbH und UG sind immer Kaufleute.

Wichtig: Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind nicht dasselbe. Das Kleingewerbe betrifft das Handelsrecht, die Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer.

## So melden Sie ein Kleingewerbe an

1. Vordruck GewA 1 online ausfüllen – das dauert etwa 10 Minuten.
2. Ausweis hochladen und digital unterschreiben: Damit erteilen Sie uns die Vollmacht zur Einreichung.
3. Online bezahlen: 49,00 € inklusive Mehrwertsteuer – Sie erhalten sofort Ihre Vorgangsnummer.
4. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt ein.
5. Innerhalb eines Monats nach dem Start übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

## Kleingewerbe und Kleinunternehmer im Vergleich

|  | Kleingewerbe | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet | Handelsrecht (§ 1 HGB) | Umsatzsteuer (§ 19 UStG) |
| Bedeutung | kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nötig, keine Pflichten als Kaufmann | keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen |
| Grenze | keine feste Zahl – entscheidend sind Art und Umfang des Betriebs | Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 € |
| Für wen? | Einzelunternehmen und GbR | alle Unternehmer, auch Freiberufler und GmbH |

## Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuer bis 25.000 Euro

Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Voraussetzung seit 2025: Ihr Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro.

Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort – schon der Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, ist umsatzsteuerpflichtig. Ob Sie die Regelung nutzen möchten, geben Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

## Gewerbesteuer, Buchhaltung und IHK

- Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmen und GbR gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG). Viele Kleingewerbe zahlen deshalb keine Gewerbesteuer.
- Buchhaltung: Statt doppelter Buchführung genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Buchführungspflicht entsteht erst bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr – und erst, nachdem das Finanzamt Sie dazu auffordert (§ 141 AO).
- IHK: Sie werden Mitglied der IHK. Wer nicht im Handelsregister steht und höchstens 5.200 Euro Gewerbeertrag bzw. Gewinn im Jahr erzielt, zahlt keinen Beitrag (§ 3 Abs. 3 IHKG).
- Einkommensteuer: Den Gewinn aus Ihrem Kleingewerbe geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage G an.

## Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Die Gebühr des Gewerbeamts hängt von der Gemeinde ab – in großen Städten meist zwischen etwa 15 und 65 Euro, in Düsseldorf zum Beispiel 26 Euro. Erledigen Sie die Anmeldung über Gewerbe-Service, kommt die Servicegebühr von 49,00 € hinzu.

## Häufige Fragen

### Muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ja. Auch ein Kleingewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden (§ 14 GewO). Es gibt keine Umsatz- oder Gewinngrenze, unter der die Anmeldung entfällt.

### Gibt es eine Umsatzgrenze für das Kleingewerbe?

Nein, keine feste. Entscheidend ist, ob Ihr Betrieb nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Die oft genannten 25.000 Euro gehören zur Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.

### Kann ich ein Kleingewerbe neben meinem Job anmelden?

Ja. Im Vordruck GewA 1 geben Sie an, dass Sie die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betreiben. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zum Nebengewerbe.

### Kann eine GmbH ein Kleingewerbe sein?

Nein. GmbH und UG sind immer Kaufleute. Ein Kleingewerbe kann nur ein Einzelunternehmen oder eine GbR sein.

### Brauche ich für ein Kleingewerbe einen Steuerberater?

Nicht unbedingt. Viele Kleingewerbetreibende erstellen ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst. Bei steuerlichen Fragen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater – wir leisten keine Steuerberatung.

## Quellen und Rechtsgrundlagen

- [§ 14 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)
- [§ 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__2.html)
- [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)
- [§ 11 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html)
- [§ 141 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html)
- [§ 3 IHKG](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__3.html)
- [§ 138 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)

## Jetzt online erledigen

https://gewerbe.ouhud.com/antrag?art=anmeldung
