# Gewerbe anmelden – online mit dem amtlichen Vordruck GewA 1

Stand: 03.11.2026 · Quelle: https://gewerbe.ouhud.com/gewerbe-anmelden

> Wer in Deutschland ein Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 der Gewerbeordnung gleichzeitig mit dem Beginn beim Gewerbeamt der Gemeinde anzeigen, in der der Betrieb liegt. Dafür gibt es den bundeseinheitlichen Vordruck GewA 1. Bei Gewerbe-Service füllen Sie ihn online aus, unterschreiben digital, und wir reichen ihn mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Gewerbeamt ein.

## Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen – zum Beispiel Handel, Handwerk, Gastronomie oder Dienstleistungen. Die Anmeldepflicht gilt auch für ein Nebengewerbe und für Kleinunternehmer.

Kein Gewerbe anmelden müssen freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler und Schriftsteller) sowie die Land- und Forstwirtschaft. Sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt.

## Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

| Unterlage | Wann nötig |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | immer – ein gut lesbares Handyfoto genügt |
| Aufenthaltstitel | für Nicht-EU-Bürger, die einen Aufenthaltstitel benötigen |
| Erlaubnis | bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, z. B. Immobilienmakler, Bewachung, Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung |
| Handwerkskarte | bei zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) |
| Handelsregisterauszug | bei GmbH, UG, OHG, KG und anderen eingetragenen Gesellschaften |

Bei einer GmbH oder UG stehen im Vordruck die Angaben der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers. Bei einer GbR, OHG oder KG braucht jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Anzeige.

## So funktioniert die Gewerbeanmeldung online

1. Formular ausfüllen: Sie beantworten die Fragen des Vordrucks GewA 1 – das dauert etwa 10 Minuten.
2. Ausweis hochladen: ein Foto von Vorder- und Rückseite genügt.
3. Digital unterschreiben: mit Finger oder Maus. Damit erteilen Sie uns die Vollmacht zur Einreichung.
4. Online bezahlen: 49,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Danach erhalten Sie sofort Ihre Vorgangsnummer.
5. Wir prüfen und reichen ein: Ihre Gewerbeanzeige geht mit Vollmacht an das zuständige Gewerbeamt.
6. Bestätigung erhalten: Die Empfangsbestätigung des Amts (Gewerbeschein) senden wir Ihnen per E-Mail.

## Was kostet die Gewerbeanmeldung?

| Posten | Kosten |
|---|---|
| Service Gewerbe-Service | 49,00 € inkl. MwSt. |
| Gebühr des Gewerbeamts | legt die Gemeinde fest – wird vom Amt gesondert erhoben |

Die Gebühr des Gewerbeamts unterscheidet sich je nach Gemeinde und liegt meist zwischen etwa 15 und 65 Euro. Den Gebührenbescheid stellt Ihnen das Amt direkt aus.

## Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen (§ 14 Abs. 1 GewO). Wer sein Gewerbe nicht, falsch, unvollständig oder zu spät anzeigt, handelt ordnungswidrig. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden (§ 146 GewO). Melden Sie Ihr Gewerbe deshalb am besten rechtzeitig vor dem Start an.

## Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

- Finanzamt: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Zusätzlich müssen Sie innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch über ELSTER übermitteln (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
- Kammer: Sie werden Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) – im Handwerk der Handwerkskammer.
- Berufsgenossenschaft: Unternehmer müssen sich binnen einer Woche nach Beginn bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII). Eine rechtzeitige Gewerbeanmeldung gilt dafür in der Regel als Meldung.

## Neu seit 1. November 2025: Umzug in eine andere Gemeinde

Seit 1. November 2025 gilt: Ziehen Sie mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde, melden Sie das Gewerbe am neuen Ort an (Vordruck GewA 1). Die Abmeldung für die bisherige Betriebsstätte ist in dieser Anmeldung enthalten – eine eigene Gewerbeabmeldung am alten Ort ist nicht mehr nötig.

## Häufige Fragen

### Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja. Sie füllen bei uns den amtlichen Vordruck GewA 1 online aus und unterschreiben digital. Wir reichen die Gewerbeanzeige mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Gewerbeamt ein. Einen Termin im Amt brauchen Sie nicht.

### Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Das Formular dauert etwa 10 Minuten. Wir prüfen Ihren Antrag in der Regel am nächsten Werktag und reichen ihn danach ein. Die Bearbeitung beim Gewerbeamt dauert je nach Gemeinde einige Tage bis wenige Wochen.

### Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Auch ein Nebengewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Im Vordruck GewA 1 geben Sie an, dass Sie die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betreiben.

### Welches Gewerbeamt ist zuständig?

Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der Ihre Betriebsstätte liegt – nicht unbedingt Ihr Wohnort. Wir ordnen Ihren Antrag anhand der Postleitzahl dem richtigen Amt zu.

### Was ist der Gewerbeschein?

So nennt man umgangssprachlich die Empfangsbestätigung des Gewerbeamts über Ihre Gewerbeanzeige (§ 15 Abs. 1 GewO). Sie ist keine Erlaubnis: Erlaubnispflichtige Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine Genehmigung.

### Muss eine GmbH ein Gewerbe anmelden?

Ja. Für die GmbH oder UG wird eine Gewerbeanzeige erstattet; im Vordruck stehen die Angaben der Person, die die Gesellschaft gesetzlich vertritt (Geschäftsführer/in). Dazu gehört der Handelsregisterauszug.

## Quellen und Rechtsgrundlagen

- [§ 14 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 15 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html)
- [§ 146 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__146.html)
- [§ 138 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)
- [§ 192 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html)

## Jetzt online erledigen

https://gewerbe.ouhud.com/antrag?art=anmeldung
